Eigenbetrieb
Struktur des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Freudenstadt
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt (kurz AWB) ist ein kommunaler Eigenbetrieb nach den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg (EigBG), der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB) und der Landkreisordnung (LKrO). Er ist organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig, jedoch rechtlich Teil des Landkreises. Der Betrieb hat seinen Sitz in Freudenstadt und führt die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises.
Aufgaben und Zweck
Ziel und Aufgabe des Eigenbetriebs als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgers (örE) ist eine geordnete, rechtssichere und wirtschaftliche Abfallbewirtschaftung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Dazu gehören die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises. Der Betrieb unterhält und betreibt Einrichtungen wie Deponien, Entsorgungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Recyclingcenter.
Organe des Eigenbetriebs
Die Steuerung und Kontrolle des Eigenbetriebs erfolgt über vier Organe:
- Kreistag
- Betriebsausschuss (technischer Ausschuss des Kreistags)
- Landrat
- Betriebsleitung
Kreistag
Der Kreistag legt die grundlegenden Ziele und strategischen Vorgaben des Eigenbetriebs fest. Er entscheidet u.a. über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gebührensatzung, die Bestellung der Betriebsleitung und grundlegende finanzielle und personelle Fragen. Auch Satzungen sowie erhebliche wirtschaftliche Entscheidungen obliegen dem Kreistag.
Betriebsausschuss
Die Aufgaben des Betriebsausschusses werden vom Technischen Ausschuss des Kreistags übernommen. Er berät alle Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Kreistags liegen, vor. Als beschließender Ausschuss entscheidet er auch in Einzelangelegenheiten selbstständig, sofern diese in seine Zuständigkeit fallen.
Landrat
Der Landrat ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten und oberste Dienstbehörde des Eigenbetriebs.
Betriebsleitung
Die Betriebsleitung liegt beim Geschäftsführer des AWB. Er führt den Betrieb im Rahmen des Wirtschaftsplans eigenverantwortlich. Zu den Aufgaben des Geschäftsführers zählt die laufende Betriebsführung und die wirtschaftliche Steuerung des AWB. Er bereitet Entscheidungen für Kreistag, Landrat und Ausschuss vor und nimmt mit beratender Stimme an Sitzungen teil.
Organisatorischer Aufbau
Der Betrieb gliedert sich in mehrere Sachgebiete:
- Finanz- und Rechnungswesen
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Entsorgungsanlagen und RecyclingCenter
- Technischer Betrieb und Bau
Finanzierung und Rechtsform
Der Betrieb finanziert sich über kostendeckend kalkulierte Gebühren sowie Erlöse aus Stoffverwertung und mögliche Fördermittel. Er verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Buchführung und Jahresabschluss erfolgen nach HGB. Der Betrieb wird als Sondervermögen gesondert verwaltet und unterliegt der kommunalen Rechnungsprüfung.