Mülltonnen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
So entsorgen Sie Ihren Gewerbeabfall richtig
Mit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung am 01. August 2017 wurde für alle Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige der freien Berufe und für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen die fünfstufige Abfallhierarchie gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt. Wesentliches Ziel ist die getrennte Erfassung und Sammlung möglichst sortenreiner Abfallfraktionen als Voraussetzung für eine Wiederverwendung oder hochwertige stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Getrennt zu sammeln, zu befördern, zur Wiederverwendung vorzubereiten und dem Recycling zuzuführen sind wie bisher die fünf Fraktionen Papier/Pappe/Karton (ausgenommen Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle. Neu hinzugekommen sind die Fraktionen Holz und Textilien. Ausdrücklich verlangt wird die Dokumentation dieser Getrennthaltung. Nicht verwertbare Abfälle, also Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt zu überlassen. Dafür sieht die Verordnung vor, dass die Abfallerzeuger Restabfallbehälter in angemessenem Umfang nutzen (Anschlusspflicht).
Gewerbebetriebe können den Restmüll im Rahmen der Gewerbemüllabfuhr abholen lassen. Es gibt 35- bis 240-Liter-Gewerbemüllbehälter mit zwei Rädern und 660-Liter- oder 1100-Liter-Großbehälter mit vier Rädern. Die Abfuhr erfolgt 4-wöchentlich und ab 240-Liter wahlweise wöchentlich, 14-täglich oder 4-wöchentlich. Alle Behälter werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt. Außerdem können Gewerbebetriebe den Restmüll selbst auf den Entsorgungsanlagen anliefern.
Abfallberatung für Gewerbebetriebe: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt informiert umfassend über die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Nutzen Sie die kostenlose Abfallberatung, rufen Sie an, schicken Sie eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen Ortstermin.
Kostenlose Service-Hotline: 0800 9638527
E-Mail: service@awb-fds.de
Was entsorge ich wo?
Geben Sie ein, was Sie entsorgen möchten. Wir wissen, wohin es gehört.
Infos zur Restmülltonne
Die schwarze Restmülltonne wird alle 4 Wochen geleert. Am Abfuhrtag muss sie ab 6:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand stehen.
Tonnengrößen und Varianten
Die Restmülltonne ist in Größen von 35 bis 240 Litern erhältlich. Für größere Abfallmengen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb zusätzlich Vierradbehälter mit 660 oder 1.100 Litern an.
Was gehört in die Restmülltonne?
Alles, was nicht in die Papier-, Bio-, Verpackungs- oder Elektroschrottsammlung gehört – und was kein Problem- oder Schadstoff ist.
Beantragung und Chip
Die Tonne beantragen Sie direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Jede Tonne ist mit einem Transponderchip ausgestattet, der für die Abrechnung genutzt wird.
Abfallgebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl, Größe und Bereitstellung der Tonnen. Wer Abfälle gut trennt, reduziert das Restmüllvolumen – und senkt damit die Kosten.

35 Liter
Tonnenmaße
H 46 cm | B 44 cm | T 54 cm
2 Rollen
Leerung alle 4 Wochen

120 Liter
Tonnenmaße
H 97 cm | B 48 cm | T 56 cm
2 Rollen
Leerung alle 4 Wochen

240 Liter
Tonnenmaße
H 106 cm | B 59 cm | T 74 cm
2 Rollen
Leerung alle 4 Wochen

660 Liter
Tonnenmaße
H 123 cm | B 137 cm | T 76 cm
4 Rollen
Leerung alle 4 Wochen

1.100 Liter
Tonnenmaße
H 132 cm | B 137 cm | T 108 cm
4 Rollen
Leerung alle 4 Wochen
Biotonne
Die Biotonne hat einen braunen Deckel, die Gebühr richtet sich nach Anzahl und Größe der Tonne.
Bioabfälle sind viel zu wertvoll für den Restmüll: Aus ihnen entsteht im Landkreis Freudenstadt regenerative Energie und hochwertiger Kompost, der in der Landwirtschaft und im Gartenbau zum Einsatz kommt.
Ausnahme:
Gewerbe, die zur Verwertung aller Bioabfälle sowie Garten- und Grünabfälle auf dem von Ihnen genutzten Grundstück in der Lage sind und eine vollständige Verwertung beabsichtigen, können sich von der Nutzungspflicht befreien lassen. Ebenfalls von der Nutzungspflicht befreit ist, wer einen Nachweis erbringt, dass er die Bioabfälle sowie Garten- und Grünabfälle einer gleichgeeigneten Verwertung zuführt.
Tipps zur Nutzung:
Für die Vorsortierung in der Küche eignen sich Papiertüten oder Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier). Beides kann zusammen mit dem Bioabfall in die Tonne.
Noch praktischer: Die BioEnergieTüte des Landkreises Freudenstadt: reißfest, aus Recyclingpapier und speziell für Bioabfälle entwickelt. Sauber, hygienisch und umweltfreundlich, erhältlich in vielen Verkaufsstellen vor Ort.
Abfuhr und Kontrolle:
Die Biotonne wird alle 2 Wochen geleert. Am Abfuhrtag muss sie ab 6:30 Uhr bereitstehen.
Ein Detektor am Sammelfahrzeug erkennt Störstoffe. Bei Fehlwürfen wird ein akustisches Signal ausgelöst und der Verstoß dokumentiert.
Wichtig: Enthält die Tonne Störstoffe, wird sie nicht geleert. Stattdessen bleibt sie stehen und wird mit einer roten Karte gekennzeichnet.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Nachsortieren: Der Bioabfall muss von den Störstoffen befreit und zur nächsten regulären Abfuhr erneut bereitgestellt werden.
- Sonderleerung: Alternativ kann die Tonne als Restmüll geleert werden. Das ist jedoch mit zusätzlichen Gebühren verbunden (siehe Gebührenverzeichnis), wenn eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb vorliegt. Bei Antragsstellung bitte immer zwingend die 8-stellige Behälternummer angeben.
- Weitere Alternativen sind die Anlieferung als Restmüll bei den Entsorgungsanlagen oder der Erwerb von gebührenpflichtigen Restmüll-Mehrbedarfssäcken, in die der verunreinigte Bioabfall gefüllt werden kann.
Sauberer Bioabfall schützt Umwelt und Geldbeutel und sorgt für reibungslose Entsorgung.

80 Liter
Tonnenmaße
H 92,5 cm | B 44,5 cm | 51,6 cm
2 Rollen
Leerung alle 2 Wochen

120 Liter
Tonnenmaße
H 94,8 cm | B 48 cm | 55,2 cm
2 Rollen
Leerung alle 2 Wochen

240 Liter
Tonnenmaße
H 106,8 cm | B 58,3 cm | 73,4 cm
2 Rollen
Leerung alle 2 Wochen
Infos zur Papiertonne
Die Papiertonne hat einen blauen Deckel und wird alle 4 Wochen geleert. Am Abfuhrtag muss sie ab 6:30 Uhr am Straßenrand bereitstehen.
Die Nutzung ist kostenlos. Die Tonne kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb beantragt werden – das Antragsformular finden Sie hier.
Papier kann alternativ auch an Wertstoffinseln, bei Entsorgungsanlagen oder in RecyclingCentern abgegeben werden.
Wichtig: Es wird nur Papier mitgenommen, das sich in der Tonne befindet. Bitte stellen Sie kein zusätzliches Altpapier daneben. Achten Sie zudem darauf, die Tonne nicht zu überladen – besonders bei Büchern und Zeitschriften.

240 Liter
Tonnenmaße
H 106,8 cm | B 58,3 cm | 73,4 cm
2 Rollen
Leerung alle 4 Wochen

1.100 Liter
Tonnenmaße
H 146 cm | B 137 cm | 121 cm
4 Rollen
Leerung alle 4 Wochen
Gelber Sack
Der Gelbe Sack dient der Sammlung bestimmter Verpackungsabfälle aus Privathaushalten und Kleingewerben. Abgeholt wird alle 4 Wochen – am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr am Straßenrand bereitstellen.
In den Gelben Sack gehören ausschließlich leichte Verpackungen wie z. B.
- Verpackungen aus Kunststoff
- Konservendosen
- Getränkekartons (z. B. Tetra Paks)
- Folien
Alle Verpackungen müssen leer und trocken sein. Ein Ausspülen ist nicht erforderlich, solange keine Reste mehr enthalten sind. Trennen Sie verschiedene Verpackungsbestandteile (z. B. Becher und Deckel), um das sortenreine Recycling zu ermöglichen.
Die Gelben Säcke sind kostenlos erhältlich beim Kundencenter des Abfallwirtschaftsbetriebs, bei der Bürger-Info im Landratsamt, bei Entsorgungsanlagen, RecyclingCentern und in allen Rathäusern.
