So entsorgen Sie Ihren Sperrmüll richtig
Als Sperrmüll gelten Haushaltsgegenstände, die zu groß oder zu schwer für die normale Restmülltonne sind, nicht fest mit dem Haus verbunden waren, somit beweglich sind und weder als Sondermüll noch Elektroschrott einzustufen sind.
Das ist Spermüll
- Haushaltsgegenstände, die aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt sind und sich nicht ohne größeren Aufwand in ihre Einzelbestandteile zerlegen lassen, z. B. Sofa mit Holz, Stoff, Metall
- Matratzen
- Haushaltsgegenstände, die zu groß oder zu schwer für die normale Restmülltonne sind
Das ist kein Sperrmüll
- Holzbestandteile aus Möbeln, z. B. ausgebautes Regalbrett, zerlegte Holzteile eines Schranks (Möbelholz)
- Elektro- und Elektronikgeräte (Elektroschrott)
- Baustellen- und Renovierungsabfälle, Bauholz
- Wertstoffe
- Metall
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Grünschnitt und Gartenabfälle
- Textilien (Restmüll)
- Batterien und Akkus
- Glas
- Autoteile, Reifen
- Schad- und Problemstoffe (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien)
- Altholz aus dem Außenbereich
Hinweis: Warum Abfälle aus Haushaltsauflösungen nicht zum Sperrmüll gehören
Abfälle aus Haushaltsauflösungen überschreiten in der Regel sowohl das zulässige Volumen als auch häufig die Abholmenge der regulären Sperrmüllsammlung. Die kommunale Sperrmüllabfuhr ist ausschließlich für einzelne, haushaltsübliche Gegenstände – nicht für den gesamten Hausrat einer Wohnung zuständig. Für umfangreichere Mengen oder komplette Wohnungsauflösungen sind gesonderte Entsorgungslösungen erforderlich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an zugelassene Entsorgungsbetriebe oder eine Fachfirma für Entrümpelungen.
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