So entsorgen Sie Ihren Restmüll richtig
Nur Abfälle, die nicht getrennt gesammelt werden oder wiederverwendet werden können, gehören zum Hausmüll. Wird die Mülltrennung also korrekt durchgeführt, bleibt in der Regel nicht mehr viel Hausmüll übrig. Auch wenn sie nicht wiederverwendet werden können, zählen Problem- und Schadstoffe nicht zum Hausmüll.
Restmüll lässt sich nicht mehr recyceln. Der Restmüll aus dem Landkreis Freudenstadt wird jedoch nicht auf einer Deponie beseitigt, sondern gelangt in die sogenannte „thermische Verwertung“. Im Restmüllheizkraftwerk Böblingen werden durch die Verbrennung des Restmülls Strom und Fernwärme gewonnen und die im Restmüll enthaltene Schadstoffe der Umwelt dauerhaft entzogen.
Übrigens: Das Restmüllheizkraftwerk in Böblingen wird vom Zweckverband RBB betrieben, an dem der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt beteiligt ist. Damit besteht eine dauerhafte Entsorgungssicherheit für den Restmüll, der im Landkreis Freudenstadt anfällt.
Das ist Hausmüll/Restmüll
- Hygieneartikel und -papiere
- Windeln
- Katzenstreu
- Geschirr
- Staubsaugerbeutel, Kehricht (Fegereste)
- verschmutzte oder beschichtete Papiere, Folien, Fotos
- Asche und Aschenbecherinhalt
- Schaumstoff (z. B. Kissenfüllstoff)
- Altmedikamente
Das ist kein Hausmüll/Restmüll
- Leichtstoffverpackungen, etwa Plastikbecher oder -flaschen und Verbundstoffe (Gelber Sack)
- Gläser, Flaschen (Glascontainer)
- Papier, Pappe (Papiertonne)
- Obst- und Speisereste, Kaffeesatz (Biotonne)
- Batterien (Schadstoffsammelstellen)
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Problem- und Schadstoffe (Schadstoffsammelstellen)
- Bauschutt
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