So entsorgen Sie Ihre Elektronikabfälle richtig
Elektro- und Elektronikschrott erkennen Sie an diesem Symbol, das auf den Geräten angebracht ist. Ist dieses Symbol auf einem Gerät angebracht, so darf es auf keinen Fall in den Hausmüll! Es darf aber direkt beim Händler zurückgegeben werden.
Batterien und Akkus, die nicht fest eingebaut sind, müssen vorher entfernt und getrennt entsorgt werden.
Das sind Elektro- und Elektronikabfälle
- Elektrogroßgeräte, z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd/Backofen
- Elektrisch betriebene Wärmeüberträger, z. B. Kühlschrank, Gefrierschrank
- Unterhaltungselektronik, z. B. Fernseher, Radio, Stereoanlage, Spielekonsole, DVD-/Blu-ray-Player
- Informations- und Kommunikationstechnik, z. B. Computer, Laptop, Smartphone, Tablet, Drucker, Router
- Elektrokleingeräte, z. B. Haartrockner, elektrisches Spielzeug, Küchenmaschine, Kabeltrommel, Lichterkette, Wasserkocher, Toaster, Mixer, Kaffeemaschine, Staubsauger
- Möbel mit elektrischen Funktionen, z. B. integrierten Ladefunktionen, Beleuchtung oder motorisierten Funktionen
- alles mit Kabel, Stecker, Akku oder Batterie
Das ist kein Elektroabfall
- Betriebsstoffe/Verbrauchsmaterialien, die für den Betrieb der Geräte benötigt werden, z. B. Frittierfett bei Fritteusen, Kettensägenöl bei elektrischen Kettensägen
Entsorgung von Nachtspeichergeräten und Photovoltaikmodulen
Nachtspeicherheizgeräte bzw. Nachtspeicheröfen können Sie auf Antrag und mit vorheriger Genehmigung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb auf der Entsorgungsanlage Bengelbruck anliefern.
Auch Photovoltaikmodule aus privaten Haushalten können bei der Entsorgungsanlage Bengelbruck entsorgt werden. Hier ist zu beachten, dass bei mehr als 20 Modulen eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.
Die Antragsformulare und Merkblätter finden Sie hier.
Was entsorge ich wo?
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