So entsorgen Sie Bau- und Renovierungsabfälle richtig
Wertstoffe
Wertstoffe sind Materialien, die nach ihrer Nutzung wiederverwertet (recycelt) oder weiterverarbeitet werden können. Sie haben wirtschaftlichen Wert, weil sie Rohstoffe für neue Produkte werden können. Hierzu zählen insbesondere:
- Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer, Eisen, Stahl)
- Kunststoffe
- Papier und Pappe
- Glas
- Holz, Schadstoffklassen 1 – 3
- Elektroschrott
- recyclingfähiger Bauschutt
Recyclingfähiger Bauschutt
Dies sind mineralische Bauabfälle, die wiederverwertet werden können. Dazu zählt insbesondere:
- Beton und Stahlbeton mit einer maximalen Kantenlänge von 60 cm (Bewehrung max. 10 cm Überstand)
- Beton- und Ziegelsteine ohne anhaftenden Putz
- Mauerwerk (ohne Putzanhaftungen, keine Porenbeton- oder Bimssteine)
- Bordsteine, Kantensteine, Pflastersteine und Schächte
- sanitäre Einrichtungen aus Keramik (ohne Armaturen)
- Fliesen
- Natursteine
- Kalksandstein
Schwer sortierbarer Bauschutt
Dies ist mineralischer Bauschutt, der jedoch so stark vermischt bzw. verbunden ist, dass es zu aufwendig oder gar nicht möglich ist, ihn weiter zu trennen. Zu schwer sortierbarem Bauschutt zählt insbesondere:
- Rigips und Porenbeton
- asbestfreie Faserzementplatten
- ausgehärtete Zement-, Estrich- und Betonsäcke ohne Papier
- Fliesen mit zusammenhängenden Gipskartonplatten
- Gips-, Fußbodenestrich
- Guss-Asphalt
- Mörtel
- Dachziegel
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle müssen extra erfasst werden, weil sie die Umwelt gefährden oder gesundheitsschädlich sind. Deshalb sind bei Ausbau, Transport und Entsorgung strenge Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Zu den gefährlichen Abfällen gehören insbesondere:
- Holz, Schadstoffklasse 4¹
- Asbest¹
- Mineralfasern (KMF, Glas- oder Steinwolle)¹
- Nachtspeicheröfen¹
- andere Schad- und Problemstoffe²
Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb spezielle Orientierungshilfen mit wichtigen Informationen, die zwingend zu beachten sind.
¹ Diese Abfälle können Sie ausschließlich auf der Entsorgungsanlage Bengelbruck und nur nach vorheriger Terminabstimmung anliefern. Bitte schreiben Sie hierzu an die folgende E-Mail-Adresse: anlieferung@awb-fds.de
² Entsorgung über die mobile Schad- und Problemstoffsammlung
Unzulässige Störstoffe im Bauschutt
Recyclingfähiger Bauschutt und schwer sortierbarer Bauschutt dürfen keine Störstoffe enthalten. Zu Störstoffen zählen insbesondere:
- Holzstücke, Kartons, Pappe/Papier, Papiersäcke
- Kabel, Plastikrohre, Plastikfolien, Eimer
- Fenster, Türen, Dachpappe
- größere Metallteile
- Asbest
- organische Abfälle
- Holzwolle-Leichtbau-Platten (auch Heraklith- oder Sauerkraut-Platten genannt)
- Dämmplatten
Enthält der recyclingfähige Bauschutt Fremd- oder Störstoffe, kann die Anlieferung untersagt und eine Sortierung vor Ort angeordnet werden.
Andere Bau- und Renovierungsabfälle (Restabfälle)
Zu den Restabfällen gehören beispielsweise:
- Holzwolle-Leichtbau-Platten (auch Heraklith- oder Sauerkraut-Platten genannt)
- Dämmplatten
- Kehricht
Besondere Hinweise für gewerbliche Anlieferungen
- Gewerbliche Anlieferungen bedeuten: Die Abfälle werden im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit entsorgt, z. B. durch Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen oder gewerbliche Entsorgungsfirmen.
- Für die gewerbliche Anlieferung von Bauschutt ist eine Anliefererklärung erforderlich. Das Formular hierzu finden Sie hier.
- Gefährliche Abfälle unterliegen den Bestimmungen der Nachweisverordnung. Ab einer Menge von 2 Tonnen pro Jahr ist ein elektronischer Entsorgungsnachweis verpflichtend. Diese Regelung gilt ausschließlich für gewerbliche Anlieferungen.
Anmeldung und Mengenbeschränkung
- Anlieferung
Anlieferungen ab einer Gesamtmenge von 4 Kubikmetern sind nur nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich: anlieferung@awb-fds.de - Teilanlieferung
Auch wenn der Abfall in mehreren Teilanlieferungen erfolgt, wird die Gesamtmenge berücksichtigt, die an demselben Ort angefallen ist oder anfallen wird. - Großmengen
Bei Mengen über 20 Tonnen gelten besondere Regelungen, die vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu erfragen sind.
Gesonderte Orientierungshilfen und Anliefererklärungen erhalten Sie zu diesen Themen:
- Entsorgung Nachtspeicherofen
- Entsorgung Asbest
- Entsorgung Mineralfasern
- Entsorgung Altholz
Wer trennt, gewinnt
Wichtiger denn je ist es, Ressourcen zu schonen und Abfälle nachhaltig zu verwerten. Bau- und Renovierungsabfälle machen einen erheblichen Teil des Abfallaufkommens aus. Sie richtig zu entsorgen, ist aktiver Umweltschutz und schont unsere natürlichen Ressourcen.
Um möglichst viel dieser Abfälle zu verwerten, ist es unerlässlich, Bauschutt getrennt zu sammeln und sortenrein anzuliefern. Bau- und Renovierungsabfälle als Restmüll zu entsorgen, sollte die absolute Ausnahme darstellen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ressourcen schonen und die Umwelt schützen!
Warum ist richtiges Trennen wichtig?
- Nachsortieren vermeiden
Liefern Sie Abfälle bereits sauber getrennt an, vermeiden Sie, dass Ihre Abfälle auf der Entsorgungsanlage nachsortiert werden müssen. Dies spart Zeit und Ressourcen. - Kosten einsparen
Sind Ihre Abfälle sortiert, vermeiden Sie hohe Entsorgungsgebühren für Restmüll. Je besser die Abfälle sortiert sind, desto geringer sind die Entsorgungskosten. - Fachgerecht entsorgen
Um Ihre Bau- und Renovierungsabfälle fachgerecht zu entsorgen und wiederzuverwerten, ist es entscheidend, sie sorgfältig in Kategorien zu sortieren.
Die korrekte Trennung von Bau- und Renovierungsabfällen in unterschiedliche Abfallarten ist entscheidend für eine fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung.